
Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
1. Lübecker Brass Academy vom 16.-18. Juni 2023
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Als Erziehungsberechtigte melden wir unser Kind verbindlich zur Teilnahme an den Lübecker Brass Academy an. Übereinstimmend erkennen wir gemeinsam die Hausordnung des Schloss Dreilützow sowie die Weisungsberechtigung des Dozenten- und Betreuerteams der Lübecker Brass Academy an. Wir haben mit unserem Kind darüber gesprochen, dass die aktuell geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie während der Brass Academy gelten und dass das Hygienekonzept und die Abstandsregeln von allen Teilnehmern eingehalten werden müssen.
Unser Kind darf sich in begrenzten Zeiträumen in Gruppen bzw. alleine ohne Beaufsichtigung durch den verantwortlichen Betreuer frei bewegen.
Wir haben unser Kind darauf hingewiesen, dass Alkohol- und Nikotinkonsum während der gesamten Dauer des Kurses untersagt sind. Dieses Verbot schließt auch alle anderen Rauschmittel mit ein.
Wir sind damit einverstanden, dass unser Kind bei groben Verstößen vorzeitig die Rückreise antritt. In einem solchen Fall holen wir unser Kind persönlich ab bzw. kommen für die Kosten der Rückfahrt auf.
Wir sind darüber informiert, dass wir für alle Vorkommnisse haften, die unser Kind durch eigenes Verhalten und durch Verstoß gegen diese Erklärung (einschl. geltender Hausordnung) verursacht.
Kenntnisnahme
Die Teilnehmer sind nicht über das Norddeutsche Blechwerk e.V. unfallversichert.
Private Instrumente sind nicht über den Veranstalter versichert.
Als Sorgeberechtigte ermächtigen wir das Norddeutsche Blechwerk e.V., während der Dauer des Kurses Bild- und Tonmitschnitte zu erstellen, um sie zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation zu verwenden.
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Unser Einverständnis gilt mit Einreichung dieser Anmeldung als erteilt.
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