Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
Horntage des Norddeutschen Blechwerks in Dreilützow vom 24. – 26. Mai 2024
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Als Erziehungsberechtigte melden wir unser Kind verbindlich zur Teilnahme an den Lübecker Horntagen an. Übereinstimmend erkennen wir gemeinsam die Hausordnung von Schloss Dreilützow sowie die Weisungsberechtigung des Dozenten- und Betreuerteams der Lübecker Horntage an.
Unser Kind darf sich in begrenzten Zeiträumen in Gruppen bzw. alleine ohne Beaufsichtigung durch den verantwortlichen Betreuer frei bewegen.
Wir haben unser Kind darauf hingewiesen, dass Alkohol- und Nikotinkonsum während der gesamten Dauer des Kurses untersagt sind. Dieses Verbot schließt auch alle anderen Rauschmittel mit ein.
Wir sind damit einverstanden, dass unser Kind bei groben Verstößen vorzeitig die Rückreise antritt. In einem solchen Fall holen wir unser Kind persönlich ab bzw. kommen für die Kosten der Rückfahrt auf.
Wir sind darüber informiert, dass wir für alle Vorkommnisse haften, die unser Kind durch eigenes Verhalten und durch Verstoß gegen diese Erklärung (einschl. geltender Hausordnung) verursacht.
Kenntnisnahme
Die Teilnehmer sind nicht über das Norddeutsche Blechwerk e.V. unfallversichert.
Private Instrumente sind nicht über den Veranstalter versichert.
Als Sorgeberechtigte ermächtigen wir das Norddeutsche Blechwerk e.V., während der Dauer des Kurses Bild- und Tonmitschnitte zu erstellen, um sie zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation zu verwenden.
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Wir sind damit einverstanden, dass die Organisatoren zur Bildung von Fahrgemeinschaften Kontaktdaten an andere Teilnehmende dieser Veranstaltung weitergeben.
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Unser Einverständnis gilt mit Einreichung dieser Anmeldung als erteilt.
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